Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Enkelhus Unternehmensberatung e. U. für Unternehmensberatung Coaching, gemeinsame Projekte und Veranstaltungen

Präambel
Willkommen bei Enkelhus Unternehmensberatung. Unser Ziel ist es, Unternehmen durch nachhaltige und zukunftsorientierte Lösungen zu unterstützen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen Klarheit und Transparenz in unserer Zusammenarbeit schaffen.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Enkelhus Unternehmensberatung (nachfolgend "Enkelhus" genannt) und ihren Kunden. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote von Enkelhus sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Enkelhus zustande.
2.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Enkelhus und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

3. Leistungsumfang
3.1. Der Leistungsumfang wird durch den jeweiligen Vertrag bestimmt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3.2. Enkelhus ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Vergütung für die Leistungen von Enkelhus richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind.
4.3. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung von Enkelhus 30 Tage nach dem Fälligkeitsdatum in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Verzugsfall ist Enkelhus berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und unentgeltlich erbracht werden.
5.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist Enkelhus nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.

6. Haftung und Gewährleistung
6.1. Enkelhus haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Enkelhus oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1. Alle durch Enkelhus erstellten Konzepte, Berichte, Analysen und sonstige Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht von Enkelhus.
7.2. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit dies zur Nutzung der vertragsgemäßen Leistungen erforderlich ist.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
8.2. Enkelhus verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten und personenbezogene Daten nur im Rahmen der vertraglichen Zwecke zu verwenden.

9. Widerrufsrecht und Stornierung
9.1. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
9.2. Bei Stornierung von Veranstaltungen bis vier Wochen vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Der Teilnehmer kann jedoch einen Ersatzteilnehmer benennen.

10. Absage und Änderungen von Veranstaltungen
10.1. Enkelhus behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit des Referenten oder anderen von Enkelhus nicht zu vertretenden Gründen abzusagen.
10.2. Bei Absage der Veranstaltung durch Enkelhus wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
10.3. Enkelhus behält sich das Recht vor, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die Teilnehmer nicht wesentlich ändern.

11. Haftung bei Veranstaltungen
11.1. Für Schäden, die im Rahmen von Veranstaltungen entstehen, haftet Enkelhus nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
11.2. Für Garderobe, Wertgegenstände und persönliche Gegenstände der Teilnehmer übernimmt Enkelhus keine Haftung.
11.3. Enkelhus übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch den Verzehr von Speisen und Getränken während der Veranstaltungen entstehen. Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, über etwaige Unverträglichkeiten und Allergien zu informieren.

12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.3. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Enkelhus.

Diese AGB treten am 01.06.2024 in Kraft.